Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wirksamkeit und Lieferung
Allgemeine Geschäftsbedingungen GWWPRO
1. Geltung
Die nachstehenden Regelungen gelten für Geschäfte des Verkäufers sowie für Werk- und
Dienstleistungen, für Mietgeschäfte gelten die gesondert aufgeführten Mietbedingungen.
2. Angebot
Angebote sind unverbindlich. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden
(Auftraggeber, AG, Mieter) vorausgesetzt.
3. Preis
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen frei Haus. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Die Ab- und Aufladetätigkeit der Güter obliegt dem Kunden. Bewilligte
Rabatte, sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahren, Konkurs, bei Zahlungsverzug oder bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.
4. Transportgefahr
Die Versendung erfolgt per Spediteur, der Vermieter haftet somit nicht in Sachen Transport. Hat bei
einem Schaden der Käufer Anspruch auf Versicherungsleistungen, so tritt er diese an den Verkäufer
(Auftragnehmer, AN) ab. Käufer ist verpflichtet, Ansprüche selbst rechtzeitig geltend zu machen.
5. Lieferzeit
Vereinbarte Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten. Der Verkäufer kann im übrigen nur vom
Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer ein Verschulden an der Verzögerung nachgewiesen
werden kann.
6. Mängelrügen
Trotz anderweitiger, sich aus dem Gesetz ergebende Verpflichtungen muss der AG die gelieferte
Ware bzw. erbrachte Leistungen sofort auf die Ordnungsmäßigkeit untersuchen. Offensichtliche
Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware bzw. nach Ankunft der Ware bzw.
nach Erbringung der Leistungen gerügt werden. AG, die Kaufleute sind müssen sämtliche evtl.
Mängel schriftlich innerhalb der vorgenannten Frist rügen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung
von Mängeln ausgeschlossen. Unberechtigte Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen entbinden
den Verwender von jeder Ersatzpflicht.7. Bestätigung, Wertminderung, Verlust
Gerät der AG in Annahmeverzug, so erfolgt die Lagerung der Waren vom vereinbarten Liefertag an
für Rechnung und Gefahr des AG. Der AN haftet insbesondere nicht für Verlust, Wertminderungen
oder Beschädigungen durch Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüsse und dergleichen. Er ist zur
Versicherung der Ware nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Ware nach dem Bruttowert zu
versichern (ohne Rabatte usw.) Der Auftraggeber ist im Falle des Annahmeverzuges zur Erstattung
der Versicherungsprämie verpflichtet.
8. Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche
Bei mangelnder Leistung des AN kann der AG zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der AN ist
berechtigt, statt dessen eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Nur bei endgültigem Scheitern der
Nachbesserung bzw. Ersatzleistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung
oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9. Verpackung
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Besonders vom Standard abweichende Verpackung,
wird gesondert berechnet.
10. Höhere Gewalt usw.
Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle anderen außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers liegenden
Ereignisse und Umstände, welche von unmittelbarer oder mittelbarem Einfluss auf die Leistung
sind, z.B. Transport oder Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Behinderung durch behördliche
Anordnung, auch im Devisenverkehr, Verzögerung jeglicher Art der Lieferung des AN, sowie
ähnliche Umstände berechtigen den AN zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der AG berechtigt
wäre, Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den AN zu erheben.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung,
einschließlich eines etwaigen Kontokorrent Saldo verbleiben sämtliche von dem AN gelieferten
Waren in dessen uneingeschränkten Eigentum. Vom AN gelieferte bereits bezahlte aber noch im
Besitz der AG vorhandenen Waren haften gleichfalls für alle noch offen stehenden Forderungen des
AN. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung hergestellten
Gegenstände. Bei Verbindung oder Vermischung mit dem AN nicht gehörenden Sachen erwirbt der
AN Miteigentum gemäß §§947, 948 BGB. Zur Eigentumsübertragung ist der AG nicht berechtigt,
die Ware ohne Zustimmung des AN zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen und dergleichen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem AN sofort Mitteilung zur machen, soweit eine Pfändung der Ware
Erfolgt oder dritte Personen Rechte an derselben geltend machen, in einem solchen Fall wird
Vorbehaltlich anderweitiger Ansprüche des AN gen den AG der zu Lasten des AG. Noch offene
Zahlungsbetrag unter Aufhebung aller etwa vereinbarter Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten
sofort fällig. Soweit sich aus dem vorstehenden sich nicht nachteiliges ergibt, ist der Kunde
berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb und sachgemäßem Einsatz zu
verwenden. Forderungen aus Weiterverkäufen gehen mit dem Abschluss an den AN über. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, dem AN auf Verlangen die Namen der Drittschuldner, die Beträge derForderungen, deren Daten und Fälligkeiten usw. bekannt zu geben. AG ist zur Einbeziehung der
abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtung gegen AN gegenüber
erfüllt.
12. Zahlung
50% bei Auftragserteilung und 50% bei Lieferung, sofort rein netto, sofern keine anderen
Konditionen vereinbart worden sind. Für vereinbarte Skonto fristen ist der Zahlungseingang bzw.
der Tag der Gutschrift durch die Bank maßgeblich. Eingehende Zahlungen werden stets auf die
Schuld angerechnet. Ist Wechselzahlung vereinbart, gelten die allgem. Bedingungen der Banken.
Wechselsteuer und Spesen gehen zu Lasten des AG. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt
der AG auch ab dem vereinbarten Liefertermin ohne Mahnung in Verzug. Fristhinweise zur
Zahlung in Rechnung, Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung etc. des AN legen für den Kunden
verbindlich die Leistungszeit gemäß § 284 Abs. 2 BGB fest und haben bei schuldhafter
Nichteinhaltung Verzug begründende Wirkung. Der AG hat dem AN außer den sonstigen Spesen
den Zinsschaden zu vergüten, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Bundesbank. Wir nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass die Vermögenslage
des AG nicht der früheren Annahme entspricht oder verschlechtert sich in der Folgezeit die
Vermögenslage des Kunden, ist der Verwender berechtigt Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
13. Besondere Vereinbarungen
Andere als die aufgeführten Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass der AN dies schriftlich
bestätigt hat. Eine früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hierdurch
aufgehoben. Mündliche Abreden, welche von diesen Allgem. Geschäftsbedingungen abweichen,
haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom AN schriftlich bestätigt sind. Ein Abschluss aufgrund dieser
Allgem. Geschäftsbedingungen macht diese auch zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für
alle weiteren Abschlüsse zwischen dem verwender und dem betreffenden Kunden, auch wenn Sie
für den einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser
Allgem. Geschäftsbedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung auch bei - selbst
nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des AG. Die rechte des Kunden aus
diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Abmachungen aller Art, die mündlich, telefonisch oder
telegrafisch vereinbart sind, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des AN rechtsverbindlich.
14. Planungen des AG
Für Planungen und Entwürfe z.B. hinsichtlich der Art und Weise der Verlegung haftet der AN
nicht, auch wenn diese ihm zur Kenntnis gegeben oder auf von ihm gebilligt worden sind, es sei
denn, die Beratung und Billigung erfolgt im Rahmen eines gesonderten honorarpflichtigen
Realisationsvertrags.
15. Abnahme
Der AG hat Dienst- und Werkleistungen unverzüglich nach deren Erbringung abzunehmen. Ist eine
förmliche Abnahme nicht vereinbart oder nicht erfolgt, so gelten die Leistungen des AN 24 Stunden
nach Erbringung der Fertigstellung als erfolgt.
16. Salvatorische KlauselSofern einzelne Bestimmungen der Allgem. Geschäftsbedingungen oder Teile solche
Bestimmungen unzulässig sind, ist die Geltung der Allgem. Geschäftsbedingungen im übrigen
hiervon nicht betroffen.Das gleiche (nämlich möglichst weitgehende anderweitige Fortgeltung) gilt
auch für den Fall, dass eine Bestimmung in der Verwendung gegenüber einem speziellen
Kundenkreis unzulässig ist. Die Zulässigkeit der Bestimmungen gegenüber anderen Kunden soll
davon nicht betroffen sein. An die Stelle eventuell unzulässiger Regelungen soll zur
Zugrundelegung des Vertragszwecks und er übrigen Regelung der Allgem. Geschäftsbedingungen
die Regelung treten, die nach dem Willen des AG und dem Inhalt der unzulässigen Bestimmung am
nächsten kommt.
17. Erfüllung des Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises, sowie für dier sonstigen Leistungen des Kunden ist
der Sitz des AN Erfüllungsort für die Lieferung derjenige Ort, wo sich die Leistungsgegenstände
zum Zweck des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Kunden befinden.
Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass der AN die Versendung der Ware übernimmt. Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Sitz
des AN. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des AN gegenüber dem AG dessen Wohnsitz als
allerdings nicht ausschließlicher Gerichtsstand.
AGB Stand 1.5.2013

Separate Mietvertragsbedingungen
Bei jedem Auftrag wird jeweils ein Exemplar der AGB sowie, unter Umständen, der Mietvertragsbedingungen dem Kunden als PDF per E-Mail zugeschickt.

Verkauf und Bezahlung
Zahlungsmodalitäten usw. werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.