Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wirksamkeit und Lieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen GWWPRO

1. Geltung

Die nachstehenden Regelungen gelten für Geschäfte des Verkäufers sowie für Werk- und

Dienstleistungen, für Mietgeschäfte gelten die gesondert aufgeführten Mietbedingungen.

2. Angebot

Angebote sind unverbindlich. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden

(Auftraggeber, AG, Mieter) vorausgesetzt.

3. Preis

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts

anderes vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen frei Haus. Hiervon abweichende Vereinbarungen

bedürfen der Schriftform. Die Ab- und Aufladetätigkeit der Güter obliegt dem Kunden. Bewilligte

Rabatte, sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen

Vergleichsverfahren, Konkurs, bei Zahlungsverzug oder bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.

4. Transportgefahr

Die Versendung erfolgt per Spediteur, der Vermieter haftet somit nicht in Sachen Transport. Hat bei

einem Schaden der Käufer Anspruch auf Versicherungsleistungen, so tritt er diese an den Verkäufer

(Auftragnehmer, AN) ab. Käufer ist verpflichtet, Ansprüche selbst rechtzeitig geltend zu machen.

5. Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten. Der Verkäufer kann im übrigen nur vom

Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer ein Verschulden an der Verzögerung nachgewiesen

werden kann.

6. Mängelrügen

Trotz anderweitiger, sich aus dem Gesetz ergebende Verpflichtungen muss der AG die gelieferte

Ware bzw. erbrachte Leistungen sofort auf die Ordnungsmäßigkeit untersuchen. Offensichtliche

Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware bzw. nach Ankunft der Ware bzw.

nach Erbringung der Leistungen gerügt werden. AG, die Kaufleute sind müssen sämtliche evtl.

Mängel schriftlich innerhalb der vorgenannten Frist rügen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung

von Mängeln ausgeschlossen. Unberechtigte Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen entbinden

den Verwender von jeder Ersatzpflicht.7. Bestätigung, Wertminderung, Verlust

Gerät der AG in Annahmeverzug, so erfolgt die Lagerung der Waren vom vereinbarten Liefertag an

für Rechnung und Gefahr des AG. Der AN haftet insbesondere nicht für Verlust, Wertminderungen

oder Beschädigungen durch Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüsse und dergleichen. Er ist zur

Versicherung der Ware nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Ware nach dem Bruttowert zu

versichern (ohne Rabatte usw.) Der Auftraggeber ist im Falle des Annahmeverzuges zur Erstattung

der Versicherungsprämie verpflichtet.

8. Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche

Bei mangelnder Leistung des AN kann der AG zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der AN ist

berechtigt, statt dessen eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Nur bei endgültigem Scheitern der

Nachbesserung bzw. Ersatzleistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung

oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9. Verpackung

Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Besonders vom Standard abweichende Verpackung,

wird gesondert berechnet.

10. Höhere Gewalt usw.

Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle anderen außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers liegenden

Ereignisse und Umstände, welche von unmittelbarer oder mittelbarem Einfluss auf die Leistung

sind, z.B. Transport oder Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Behinderung durch behördliche

Anordnung, auch im Devisenverkehr, Verzögerung jeglicher Art der Lieferung des AN, sowie

ähnliche Umstände berechtigen den AN zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der AG berechtigt

wäre, Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den AN zu erheben.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung,

einschließlich eines etwaigen Kontokorrent Saldo verbleiben sämtliche von dem AN gelieferten

Waren in dessen uneingeschränkten Eigentum. Vom AN gelieferte bereits bezahlte aber noch im

Besitz der AG vorhandenen Waren haften gleichfalls für alle noch offen stehenden Forderungen des

AN. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung hergestellten

Gegenstände. Bei Verbindung oder Vermischung mit dem AN nicht gehörenden Sachen erwirbt der

AN Miteigentum gemäß §§947, 948 BGB. Zur Eigentumsübertragung ist der AG nicht berechtigt,

die Ware ohne Zustimmung des AN zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen und dergleichen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem AN sofort Mitteilung zur machen, soweit eine Pfändung der Ware

Erfolgt oder dritte Personen Rechte an derselben geltend machen, in einem solchen Fall wird

Vorbehaltlich anderweitiger Ansprüche des AN gen den AG der zu Lasten des AG. Noch offene

Zahlungsbetrag unter Aufhebung aller etwa vereinbarter Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

sofort fällig. Soweit sich aus dem vorstehenden sich nicht nachteiliges ergibt, ist der Kunde

berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb und sachgemäßem Einsatz zu

verwenden. Forderungen aus Weiterverkäufen gehen mit dem Abschluss an den AN über. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, dem AN auf Verlangen die Namen der Drittschuldner, die Beträge derForderungen, deren Daten und Fälligkeiten usw. bekannt zu geben. AG ist zur Einbeziehung der

abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtung gegen AN gegenüber

erfüllt.

12. Zahlung

50% bei Auftragserteilung und 50% bei Lieferung, sofort rein netto, sofern keine anderen

Konditionen vereinbart worden sind. Für vereinbarte Skonto fristen ist der Zahlungseingang bzw.

der Tag der Gutschrift durch die Bank maßgeblich. Eingehende Zahlungen werden stets auf die

Schuld angerechnet. Ist Wechselzahlung vereinbart, gelten die allgem. Bedingungen der Banken.

Wechselsteuer und Spesen gehen zu Lasten des AG. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt

der AG auch ab dem vereinbarten Liefertermin ohne Mahnung in Verzug. Fristhinweise zur

Zahlung in Rechnung, Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung etc. des AN legen für den Kunden

verbindlich die Leistungszeit gemäß § 284 Abs. 2 BGB fest und haben bei schuldhafter

Nichteinhaltung Verzug begründende Wirkung. Der AG hat dem AN außer den sonstigen Spesen

den Zinsschaden zu vergüten, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen

Diskontsatz der Bundesbank. Wir nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass die Vermögenslage

des AG nicht der früheren Annahme entspricht oder verschlechtert sich in der Folgezeit die

Vermögenslage des Kunden, ist der Verwender berechtigt Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu

verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

13. Besondere Vereinbarungen

Andere als die aufgeführten Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass der AN dies schriftlich

bestätigt hat. Eine früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hierdurch

aufgehoben. Mündliche Abreden, welche von diesen Allgem. Geschäftsbedingungen abweichen,

haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom AN schriftlich bestätigt sind. Ein Abschluss aufgrund dieser

Allgem. Geschäftsbedingungen macht diese auch zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für

alle weiteren Abschlüsse zwischen dem verwender und dem betreffenden Kunden, auch wenn Sie

für den einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser

Allgem. Geschäftsbedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung auch bei - selbst

nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des AG. Die rechte des Kunden aus

diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Abmachungen aller Art, die mündlich, telefonisch oder

telegrafisch vereinbart sind, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des AN rechtsverbindlich.

14. Planungen des AG

Für Planungen und Entwürfe z.B. hinsichtlich der Art und Weise der Verlegung haftet der AN

nicht, auch wenn diese ihm zur Kenntnis gegeben oder auf von ihm gebilligt worden sind, es sei

denn, die Beratung und Billigung erfolgt im Rahmen eines gesonderten honorarpflichtigen

Realisationsvertrags.

15. Abnahme

Der AG hat Dienst- und Werkleistungen unverzüglich nach deren Erbringung abzunehmen. Ist eine

förmliche Abnahme nicht vereinbart oder nicht erfolgt, so gelten die Leistungen des AN 24 Stunden

nach Erbringung der Fertigstellung als erfolgt.

16. Salvatorische KlauselSofern einzelne Bestimmungen der Allgem. Geschäftsbedingungen oder Teile solche

Bestimmungen unzulässig sind, ist die Geltung der Allgem. Geschäftsbedingungen im übrigen

hiervon nicht betroffen.Das gleiche (nämlich möglichst weitgehende anderweitige Fortgeltung) gilt

auch für den Fall, dass eine Bestimmung in der Verwendung gegenüber einem speziellen

Kundenkreis unzulässig ist. Die Zulässigkeit der Bestimmungen gegenüber anderen Kunden soll

davon nicht betroffen sein. An die Stelle eventuell unzulässiger Regelungen soll zur

Zugrundelegung des Vertragszwecks und er übrigen Regelung der Allgem. Geschäftsbedingungen

die Regelung treten, die nach dem Willen des AG und dem Inhalt der unzulässigen Bestimmung am

nächsten kommt.

17. Erfüllung des Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises, sowie für dier sonstigen Leistungen des Kunden ist

der Sitz des AN Erfüllungsort für die Lieferung derjenige Ort, wo sich die Leistungsgegenstände

zum Zweck des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Kunden befinden.

Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass der AN die Versendung der Ware übernimmt. Für

sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Sitz

des AN. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland

hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland

verlegt, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des AN gegenüber dem AG dessen Wohnsitz als

allerdings nicht ausschließlicher Gerichtsstand.

AGB Stand 1.5.2013

Separate Mietvertragsbedingungen

Bei jedem Auftrag wird jeweils ein Exemplar der AGB sowie, unter Umständen, der Mietvertragsbedingungen dem Kunden als PDF per E-Mail zugeschickt.

Verkauf und Bezahlung

Zahlungsmodalitäten usw. werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.